Schiedsamt

Sprechstunden im Rathaus                                       
Die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Samtgemeinde Hemmoor – Marion Rathke, Ralf Anders und Dirk Ohle  – bieten aufgrund der aktuellen Lage derzeit keine Sprechstunden im Rathaus Hemmoor an.

Sie erreichen die Schiedspersonen aber weiterhin telefonisch oder per Mail:
Marion Rathke Telefon: 0162-2779568,
Ralf Anders Telefon: 0151-50358295 und  
Dirk Ohle Telefon: 04771/8899782 oder 0171-2321541,
sowie per Mail unter

Aufgabe des Schiedsamtes
Es ist nicht immer notwendig, dass das Gericht auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen wird. Ein Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien. Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen. Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.

Wann kann das Schiedsamt angerufen werden? In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z.B. überhängende Zweige von einem Nachbargrundstück, Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück hinüber fallen, und weitere im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Ansprüche) ist die obligatorische Streitschlichtung vorgesehen. Eine Klage in diesen Streitigkeiten ist erst zulässig, wenn vorher versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich vor einem Schiedsamt beizulegen.

In "kleinen" Strafsachen.
Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen. In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.

Ablauf eines Verfahrens vor dem Schiedsamt
Der Antragsteller, d. h. der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" wendet sich persönlich oder schriftlich an das zuständige Schiedsamt. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Gemeinde der Antragsgegner wohnt. Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten dazu ein. An der Schlichtungsverhandlung, die nicht öffentlich ist, haben die Beteiligten persönlich zu erscheinen.
Die Schiedsperson wird versuchen, zusammen mit den Beteiligten eine gütliche Einigung zu finden. Diese Einigung (Vergleich) wird protokolliert, von den Beteiligten und der Schiedsperson unterschrieben und erlangt Rechtsgültigkeit.

Was kostet das Schiedsverfahren?
Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Die amtliche Gebühr für das Verfahren beträgt 15 bis 25 Euro. In Einzelfällen, zum Beispiel bei schwierigen Verfahren, kann die Gebühr auch auf höchstens 50 Euro erhöht werden. Hinzu kommen Kosten für Auslagen und Schreibgebühren.

Kontakt
Samtgemeinde Hemmoor

Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Telefon: 04771 - 602 0
Fax: 04771 - 602 144