Bauleitplanung
Bauleitpläne im Verfahren
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26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor und Bebauungsplan Nr. H 78 „Seniorenwohnanlage Althemmoor“ der Stadt Hemmoor
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Hemmoor hat in seiner Sitzung am 05. November 2020 die Aufstellung sowie in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 die öffentliche Auslegung der 26. Änderung ihres Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hemmoor hat in seiner Sitzung am 08. Oktober 2020 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. H 78 „Seniorenwohnanlage Hemmoor“ gefasst. Des Weiteren wurde in der Sitzung am 04. Februar 2021 beschlossen, den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der genannten Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Seniorenwohnanlage mit Tagespflege, Serviceangeboten sowie Wohnungen für das „Betreute Wohnen“ zu schaffen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Umweltberichte der einzelnen Pläne (siehe Begründung)
• Städtebauliche und naturschutzfachliche Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven
• Schalltechnisches Gutachten
Die Planbereiche der genannten Bauleitverfahren sind in den nachstehenden Übersichtsplänen nicht parzellenscharf schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. H 78 „Seniorenwohnanlage Althemmoor“

Öffentliche Auslegung
Die Entwürfe der 26. FNP-Änderung (Plan und Begründung) und des Bebauungsplanes Nr. H 78 „Seniorenwohnanlage Althemmoor“ liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22. Februar 2021 bis 22. März 2021
während der Dienststunden im Rathaus Hemmoor, 21745 Hemmoor, Rathausplatz 5, Zimmer 18, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf ist in diesem Zeitraum darüber hinaus hier einseh- und abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben können.
Brauer
Samtgemeindebürgermeister und
Stadtdirektor
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor und Bebauungsplan Nr. 3 „Am Sportplatz“ -1. Änderung- der Gemeinde Hechthausen
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Hemmoor hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 die Aufstellung sowie in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 die öffentliche Auslegung der 25. Änderung ihres Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hechthausen hat in seiner Sitzung am 04. Juni 2020 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Sportplatz“ -1. Änderung- gefasst. Des Weiteren wurde in der Sitzung am 04. Februar 2021 beschlossen, den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der genannten Bauleitplanung ist es, mit der Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung zu schaffen und damit kurz- bis mittelfristig den dringenden Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen in Hechthausen zu decken.
Die Ergebnisse des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sind in die Ergebnisse der jetzt vorliegenden Planentwürfe eingeflossen. Dies betrifft insbesondere die Belange
• „Mobilfunksendeanlagen“ – Untersuchung elektromagnetischer Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen; Bericht über durchgeführte Feldstärkenmessungen;
• „Wald“ - Waldfunktionsbewertung
• „Artenschutz“ – Artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung
• „Lärm“ – Schalltechnisches Gutachten.
Die Planbereiche der genannten Bauleitverfahren sind in den nachstehenden Übersichtsplänen nicht parzellenscharf schwarz umrandet dargestellt.

Geltungsbereich 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 3 „Am Sportplatz“ -1. Änderung- Teilbereich 1(identisch)
B-Plan Nr. 3 "Am Sportplatz" - 1. Änderung Teilbereich 1 (identisch)
Begründung

Geltungsbereich 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 3 „Am Sportplatz“ -1. Änderung- Teilbereich 2(identisch)
Öffentliche Auslegung
Die Entwürfe der 25. FNP-Änderung (Plan und Begründung) und des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Sportplatz“ -1. Änderung- liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 01. März 2021 bis 01. April 2021
während der Dienststunden im Rathaus Hemmoor, 21745 Hemmoor, Rathausplatz 5, Zimmer 18, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf ist in diesem Zeitraum darüber hinaus auf der Homepage der Samtgemeinde Hemmoor und der Gemeinde Hechthausen hier einseh- und abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben können.
Brauer Struck
Samtgemeindebürgermeister Gemeindedirektor
Herr Elfers
Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Telefon: 04771 - 602 120
Fax: 04771 - 602 144
samtgemeinde@hemmoor.de