Bauleitplanung

Bauleitpläne im Verfahren

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Bebauungsplan Nr. 41 „Solarpark Hechthausen Osteschleife“ der Gemeinde Hechthausen

33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor und Bebauungsplan Nr. 41 „Solarpark Hechthausen Osteschleife“ der Gemeinde Hechthausen

die Gemeinde Hechthausen beabsichtigt, den oben näher bezeichneten Bebauungsplan Nr. 41 „Solarpark Hechthausen Osteschleife“ aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung zu schaffen. Hierfür ist im Wege der vorbereitenden Bauleitplanung auch die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor erforderlich. Die Gemeinde Hechthausen und die Samtgemeinde Hemmoor haben den Bauleitplänen zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

•    Umweltberichte der einzelnen Pläne
•    Städtebauliche und naturschutzfachliche Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven, sowie weitere im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung eingegangene Stellungnahmen
•    Waldstrukturkartierung 
•    Artenschutzrechtliche Begutachtung
•    Geologische Begutachtung


Die Planbereiche der genannten Bauleitverfahren sind in den nachstehenden Übersichtsplänen nicht parzellenscharf schwarz umrandet dargestellt.


 
Öffentliche Auslegung

Die Entwürfe der 33. FNP-Änderung (Plan und Begründung) und des Bebauungsplanes Nr. 41 „Solarpark Hechthausen Osteschleife“ liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 06. Mai 2025 bis 06. Juni 2025

während der Dienststunden im Rathaus Hemmoor, 21745 Hemmoor, Rathausplatz 5, Zimmer 103, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsentwürfe zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor sowie zum Bebauungsplan Nr. 41 „Solarpark Hechthausen Osteschleife“ der Gemeinde Hechthausen stehen auf der auf dieser Seite zum Download bereit und können außerdem über das Niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben können.

Der Samtgemeindebürgermeister                                        
Der Gemeindedirektor                                            
            Tiedemann

Kontakt
Samtgemeinde Hemmoor

Herr Elfers
Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Telefon: 04771 - 602 120
Fax: 04771 - 602 144