Bauleitplanung

Bauleitpläne im Verfahren

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Bebauungsplan Nr. H 102 „Ergänzung Kirchfeld/Hamfeld“

Einladung zur frühzeitigen Bürgerinformation für den Bebauungsplan Nr. H 102 „Ergänzung Kirchfeld/Hamfeld“ der Stadt Hemmoor und die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor

Für die in den nebenstehenden Übersichtsplänen durch Umrandung dargestellten Planbereichen haben die zuständigen Gremien der Stadt Hemmoor und der Samtgemeinde Hemmoor die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zu schaffen, um auch ein über die überörtliche Nachfrage hinausgehendes Angebot an Wohnbaugrundstücken in Hemmoor vorzuhalten und die Nachfrage zu decken. 

Die Geltungsbereiche sind in den nebenstehenden Übersichtsplänen schwarz umrandet dargestellt. 

Mit dieser Bekanntmachung werden die Betroffenen sowie die weitere Öffentlichkeit über diese Planungen frühzeitig informiert. Dazu besteht die Möglichkeit die Entwurfsunterlagen während der Dienstzeiten, nach Terminvereinbarung (Tel.: 04771 602 120), am

Donnerstag, den 15. Januar 2026, im Rathaus Hemmoor, Zimmer 103, 
Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor

einzusehen und sich umfassend darüber zu informieren. Darüber hinaus stehen die Planunterlagen auch im Internet auf dieser Seite zur Einsicht zur Verfügung. 

        Tiedemann
Samtgemeindebürgermeister 
und Stadtdirektor

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37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor und Bebauungsplan Nr. H 101 „McDonald‘s“ der Stadt Hemmoor

Samtgemeinde Hemmoor                                    Hemmoor, den 19. Dezember 2025
Stadt Hemmoor

Gemeinsame Bekanntmachung

37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor und Bebauungsplan Nr. H 101 „McDonald‘s“ der Stadt Hemmoor

Die Stadt Hemmoor beabsichtigt, den oben näher bezeichneten Bebauungsplan Nr. H 101 „McDonald‘s“ aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Systemgastronomie in Form einer McDonald’s-Filiale zu schaffen. Hierfür ist im Wege der vorbereitenden Bauleitplanung auch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor erforderlich. Die Stadt Hemmoor und die Samtgemeinde Hemmoor haben den Bauleitplänen zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

•    Umweltberichte der einzelnen Pläne
•    Städtebauliche und naturschutzfachliche Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven sowie weitere im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung eingegangene Stellungnahmen
•    Fachbeitrag Waldabstand zur Beurteilung der Störwirkung des Vorhabens auf angrenzenden Wald
•    Fachbeitrag zur Umwandlung von Wald nach § 8 Nds. Wald und Landschaftsordnungsgesetz (NWaldLG) im Planbereich
•    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
•    Schalltechnisches Prognosegutachten zur planungsinduzierten Verkehrsgeräuschsituation auf öffentlichen Verkehrsflächen zur neu entstehende Gewerbegeräuschsituation im Bereich benachbarter schutzwürdiger Bebauungen sowie zu den auf das Plangebiet einwirkenden Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen 
•    Verkehrsuntersuchung mit Berechnung und Bewertung des mit der Systemgastronomie verbundenen zusätzlichen Verkehrsaufkommen und der Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen an den angrenzenden Verkehrsknotenpunkten 
•    Baugrundgutachten
•    Allgemeine Angaben zum Kompensationsflächenpool „Am Holzurburger Moor“ der Niedersächsischen Landesforsten

Die Planbereiche der genannten Bauleitverfahren liegen im Stadtteil Warstade der Stadt Hemmoor südlich der Bundesstraße 495 und östlich des Bahnhofsweges und sind in den nachstehenden Übersichtsplänen nicht parzellenscharf schwarz umrandet dargestellt.


Öffentliche Auslegung / Verlängerung der Auslegungsfrist

Die Entwürfe der 37. FNP-Änderung (Plan und Begründung) und des Bebauungsplanes Nr. H 101 „McDonald‘s“ haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17. November 2025 bis 18. Dezember 2025, während der Dienststunden im Rathaus Hemmoor, 21745 Hemmoor, Rathausplatz 5, Zimmer 103, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die Planungsentwürfe zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor sowie zum Bebauungsplan Nr. H 101 „McDonald‘s“ der Stadt Hemmoor, sowie die in der Bekanntmachung genannten Unterlagen standen/stehen zudem auf der Internetseite hier zum Download bereit und konnten/können außerdem über das Niedersächsische UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.

Aus formell-rechtlichen Gründen, muss die Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angemessen verlängert werden, da die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie der aktuelle Begründungsentwurf im Internet zunächst nicht einsehbar waren. Vor diesem Hintergrund wird erneut Gelegenheit zur Einsichtnahme bei der zuvor genannten Stelle sowie auf den genannten Internetseiten in der Zeit 

vom 30. Dezember 2025 bis 20. Januar 2026
gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jedermann vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die entsprechenden Pläne unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der genannten Aufstellungsverfahren. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt.


Der Samtgemeindebürgermeister                                        
Der Stadtdirektor                                            
     Tiedemann

 

Unterlagen zum Download:

 

Kontakt
Samtgemeinde Hemmoor

Herr Elfers
Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Telefon: 04771 - 602 120
Fax: 04771 - 602 144