Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 10 „Alter Schulweg"

35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor und Bebauungsplan Nr. 10 „Alter Schulweg“ der Gemeinde Osten

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Hemmoor hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung der 35. Änderung ihres Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Rat der Gemeinde Osten hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 10 „Alter Schulweg“ gefasst. Des Weiteren wurde am 28. November 2025 beschlossen, den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. 

Ziel der genannten Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) mit rund 8 Baugrundstücken zu schaffen, um die bestehende Nachfrage nach Wohnbauland kurz- bis mittelfristig decken zu können und ortsansässigen Einwohnern, insbesondere jungen Familien, Baumöglichkeiten in Osten zu eröffnen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 
•    Umweltberichte der einzelnen Pläne
•    Städtebauliche und naturschutzfachliche Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven, sowie weitere im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung eingegangene Stellungnahmen

Die Planbereiche der genannten Bauleitverfahren sind in den nachstehenden Übersichtsplänen nicht parzellenscharf schwarz umrandet dargestellt.

Öffentliche Auslegung

Die Entwürfe der 35. FNP-Änderung (Plan und Begründung) und des Bebauungsplanes Nr. 10 „Alter Schulweg“ liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 17. Januar 2025 bis 17. Februar 2025

während der Dienststunden im Rathaus Hemmoor, 21745 Hemmoor, Rathausplatz 5, Zimmer 103, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsentwürfe zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor sowie zum Bebauungsplan Nr. 10 „Alter Schulweg“ der Gemeinde Osten stehen nachfolgend zum Download bereit und können außerdem über das Niedersächsische UVO-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben können.
 

Der Samtgemeindebürgermeister          Der Gemeindedirektor
                 Tiedemann                                          Hubert

Kontakt
Samtgemeinde Hemmoor

Herr Elfers
Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Telefon: 04771 - 602 120
Fax: 04771 - 602 144