Anmeldung Osterfeuer

Hinweise zum Abbrennen eines Osterfeuers 2024
Abbrennzeitraum: 30.03. bis 01.04.2024
Anmeldeschluss: 20. März 2024

 

Sie beabsichtigen, in der Samtgemeinde Hemmoor ein Osterfeuer abzubrennen? Aus Gründen des Brandschutzes und zur Vermeidung von Gefahren beachten Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Hinweise für die Vorbereitung und das Abbrennen des Osterfeuers:

  1. 1.    Das Abbrennen eines Osterfeuers muss beim Ordnungsamt angemeldet werden. Folgende Informationen müssen bei der Anmeldung übermittelt werden:
    Wer (Name, Vorname, Anschrift, Telefon) meldet ein Osterfeuer an.
    Wo (genaue Anschrift) wird das Osterfeuer abgebrannt.
    Wann (Tag und Uhrzeit) wird das Osterfeuer abgebrannt.
    Öffentlicher Ausschank von Getränken ( ) Ja ( ) Nein

    Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.
    Kontaktdaten: Ordnungsamt, Herr Höft, Zimmer 12A, Tel. 04771-602171 oder 602-0 Email:

    Hinweis:
    Es ist untersagt, ein „Osterfeuer“ vor oder nach den Osterfeiertagen abzubrennen. Osterfeuer dienen ausschließlich der Brauchtumspflege. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 PflAbfVO) dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  2. 2.    Die Anmeldung des Osterfeuers befreit Sie nicht von der Haftung. Als Veranstalter/in bzw. Grundstückseigentümer/in haften Sie unter Umständen für alle durch das Feuer eventuell entstehenden Sach- oder Personenschäden.
  3. 3.    Für das Osterfeuer dürfen nur Buschwerk und Baumschnitt (keine ganzen Bäume, Baumstämme und Baumwurzeln) verwendet werden.
  4. 4.    Das Verbrennen von Abfällen wie beispielsweise Sperrmüll, behandeltes Holz, Paletten, Reifen, Verpackungen, Kunststoffe und Chemikalien ist verboten.
  5. 5.    Schichten Sie Ihr Osterfeuer nach Möglichkeit erst am letzten Tag auf. Das späte Aufschichten kommt Käfern, Wildbienen, Hasen oder Kaninchen, Igel und Spitzmäusen zugute, die in Buschhaufen Unterschlupf suchen. Viele Vögel beginnen bereits mit dem Nestbau; Vogelarten wie Zaunkönig und Rotkehlchen brüten gern in solchen Buschhaufen.
  6. 6.    Zur Vermeidung von Brandgefahr und Rauchbelästigung sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
    1. mindestens 70 Meter zu Baumbeständen, Gehölzen, Hecken und wertvollen Einzelbäumen,
    2. 100 Meter zu Gebäuden und öffentlichen Straßen und Wegen,
    3. mindestens 200 Meter zu Wäldern, Heiden und Mooren, Campingplätzen und Erholungseinrichtungen, Energieversorgungsanlagen einschließlich Freileitungen,
    4. mindestens 250 Meter zu Schulanlagen, Kindergärten, Seniorenheimen sowie Gebäuden, baulichen Anlagen oder sonstigen Einrichtungen mit erhöhter Explosions- oder Brandgefahr.
  7. 7.    Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden vollständig abgebrannt sein. Ein noch am nächsten Tag dahinschwelendes Feuer ist mit dem Brauchtum nicht vereinbar.
  8. 8.    Das Feuer darf nicht abgebrannt werden
    1. bei lang anhaltender trockener Witterung,
    2. bei starkem Wind,
    3. auf moorigem Untergrund
    4. und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten sowie in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder besonders geschützten Biotopen.
  9. 9.    Das Feuer darf nicht durch Flüssigbrennstoffe (z. B. Benzin) oder sonstige chemische Mittel oder Abfälle entfacht oder unterhalten werden.
  10. 10.    Für den Brandschutz sind ausreichende Vorkehrungen zu treffen. Das Osterfeuer ist während des Abbrennens ständig zu beaufsichtigen.
  11. 11.    Der Funkenflug muss beachtet und möglichst vermieden werden. Bei aufkommendem Wind und zunehmendem Funkenflug ist das Osterfeuer zu löschen. Feuer und Glut sind am Ende der Veranstaltung vollständig zu löschen. Danach sollte der Feuerplatz auf Glutnester, neues Entflammen und (unterirdische) Schwelbrände kontrolliert werden.
  12. 12.    Die Brandrückstände (Asche, nichtverbrannte Reste) sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  13. 13.    Das Polizeikommissariat Hemmoor, die Feuerwehrleitstelle in Bremerhaven sowie die Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Hemmoor werden über alle gemeldeten Osterfeuer informiert. Die Freiwilligen Feuerwehren werden um vorsorgliche Kontrollen gebeten. Den Anordnungen der Freiwilligen Feuerwehr ist Folge zu leisten. Die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertreter sind in Ausübung ihres Amtes Vollzugsbeamte der Samtgemeinde Hemmoor und bevollmächtigt, die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung einer Brandgefahr anzuordnen.

 

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