Wegfall des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 wegfallen wird.

Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass (E-Pass) oder einen Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren (entspricht z.B. das Lichtbild nicht mehr den Tatsachen können Probleme beim Grenzübertritt auftreten).

Da mit einem erhöhten Antragsaufkommen gerechnet werden muss, beachten Sie bitte die Vorlaufzeiten, die für die Herstellung und Lieferung der Dokumente erforderlich sind: Personalausweise 2-4, Reisepässe 5-8 Wochen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an ihr Bürgerbüro; Tel.: 04771/602-0, e-mail:

Kontakt
Samtgemeinde Hemmoor

Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Telefon: 04771 - 602 0
Fax: 04771 - 602 144