Bebauungsplan Nr. 40 „Bauernreihe“ der Gemeinde Hechthausen

Die Gemeinde Hechthausen beabsichtigt, den oben näher bezeichneten Bebauungsplan aufzustellen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hechthausen hat hierzu bereits am 13. Oktober 2022 das Verfahren auf der Grundlage des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) förmlich eingeleitet. Mit Urteil vom 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht § 13 b BauGB für nicht mehr anwendbar erklärt. Das Verfahren kann somit nur im Regelverfahren, d.h., mit einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Gemeinde Hechthausen hat dem erneut ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

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